08.10.2011

Darf mein Chef mir die Kleidung vorschreiben?

Hamburger Abendblatt 08./09.2011

Frage: Wie weit darf sich mein Chef eigentlich in die Kleiderwahl seiner Mitarbeiter einmischen? Ich habe zum Beispiel nur selten Kundenkontakt, soll aber immer im kompletten Anzug erscheinen.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt vielmehr darauf an, in welcher Branche Sie tätig sind und ob Sie Kundenkontakt haben. Da dies nach Ihrer Schilderung bei Ihnen nur selten der Fall ist, kann Ihr Arbeitgeber von Ihnen nur an den Tagen das Tragen eines Anzuges fordern, an denen Sie tatsächlich mit Kunden in Berührung kommen. Sie sind aber verpflichtet, Ihr Äußeres den Gegebenheiten des Arbeitsverhältnisses anzupassen.

Arbeitet ein Arbeitnehmer jedoch im Verkauf von Waren gehobenen Standards, ist sein Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechtes berechtigt, ihm zu untersagen, in Gegenwart von Kunden in Jeans, Turnschuhen, mit offenem Kragen, ohne Krawatte und ohne Sakko aufzutreten (Landesarbeitsgericht Hamm, 13 TaBV 36/91). Diese Grundsätze dürften auch für Banken und andere Bereiche gelten, in denen höherwertige Dienstleistungen angeboten werden.

Zur Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes seiner Mitarbeiter kann ein Arbeitgeber eine einheitliche Arbeitskleidung einführen. Allerdings muss er dann seinen Betriebsrat beteiligen. Nach Meinung des Landesarbeitsgerichts Köln (AZ: 3 TaBV 15/10) darf ein Arbeitgeber beispielsweise das Tragen von Unterwäsche, Feinstrumpfhosen oder Socken vorschreiben. Ebenfalls kann er verlangen, dass „die Haare der Mitarbeiter grundsätzlich sauber, niemals ungewaschen oder fettig zu tragen sind und bei Männern vor Dienstbeginn eine Komplettrasur erfolgt ist oder ein gepflegter Bart getragen wird“.  Abgelehnt hat das Gericht aber die Forderung des Arbeitgebers, „die Fingernägel einfarbig zu tragen“.    

 

 
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