06.10.2012

Zu spät gekommen - darf mein Lohn gekürzt werden?

Hamburger Abendblatt 06./07.2012

Frage: Ich bin aufgrund eines Unfalls, bei dem ich Zeuge war, drei Stunden zu spät zur Arbeit gekommen. Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich die Stunden nacharbeite, und droht ansonsten mit Lohnkürzung. Ist das rechtens?

Die von Ihnen angesprochene Frage ist bislang von den Gerichten noch nicht eindeutig entschieden worden. Versäumt ein Arbeitnehmer Arbeitszeit, so verliert er grundsätzlich von einigen Ausnahmen abgesehen seinen Lohnanspruch. Eine Ausnahmeregelung stellt u.a. die Lohnfortzahlung bei Krankheit da, eine weitere befindet sich in § 616 Bürgerliches Gesetzbuch. Danach erhält ein Arbeitnehmer sein Gehalt dann weiter gezahlt, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist.

Von der Rechtsprechung anerkannte Fälle sind zum Beispiel die eigene Hochzeit, die Hochzeit der Kinder, die Niederkunft der Ehefrau, Begräbnisse im engen Familienkreis sowie die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter. Abgelehnt wird jedoch ein Lohnanspruch bei Schneeverwehungen, Glatteis, Hochwasser, allgemeine Verkehrsstörungen und Smogalarm. Allerdings können in Tarif- und Arbeitsverträgen abweichende Regelungen festgelegt sein.

Bei einer Zeugenvorladung bei Gericht würde ein Lohnanspruch vielleicht noch  zu bejahen sein, da ein geladener Zeuge dem Gerichtstermin wegen eines drohenden Ordnungsgeldes nicht ohne weiteres fern bleiben kann. In Ihrem Fall geht es jedoch um eine Zeugenaussage am Unfallort, die auch noch zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden kann. Es besteht daher die große Gefahr, dass ein Gericht im Nachhinein die Lohnkürzung Ihres Arbeitgebers als berechtigt anerkennen würde, wenn Sie die versäumte Arbeitszeit nicht nacharbeiten.

 
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