12.05.2012

Muss ich Tests bei der Einstellung akzeptieren?

Hamburger Abendblatt 12./13.5.2012

Frage: In welchen Fällen darf ein Arbeitgeber vor der Einstellung ärztliche Tests verlangen, wann kann ich das ablehnen? Und was darf er ggf. alles untersuchen lassen?

Die Antwort dieser Fragen hängt im wesentlichen davon ab, auf welche Position Sie sich bewerben. So ist zum Beispiel für Personen, die im Lebensmittelbereich beschäftigt sind, zum Schutz der Allgemeinheit die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses erforderlich. Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt für Jugendliche, die in das Arbeitsleben eintreten,  ebenfalls eine ärztliche Untersuchung vor. Auch in Tarif- und Arbeitsverträgen können Einstellungsuntersuchungen geregelt sein.

Von derartigen Sonderregelungen abgesehen, sind ärztliche Untersuchungen nach bisheriger Rechtslage nur zulässig, wenn sie für die angestrebte Tätigkeit erforderlich sind. Der Arbeitgeber muss weiter ein berechtigtes Interesse an der Untersuchung haben und der betroffene Arbeitnehmer muss einwilligen. Diese Beschränkungen werden mit dem damit verbundenen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers begründet. Der Gesetzgeber plant allerdings durch Änderungen im Bun-desdatenschutzgesetz die ärztlichen Untersuchungen zum Schutz der Arbeitnehmer zukünftig weiter einzuschränken. Die Vornahme genetischer Untersuchungen darf ein Arbeitgeber - von ganz engen Ausnahmen abgesehen - nach dem Gendiagnostikgesetz bereits jetzt nicht verlangen.

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist  ein Arbeitnehmer regelmäßig nicht ohne besondere Anhaltspunkte für einen Drogenmissbrauch verpflichtet, routinemäßigen Blutuntersuchungen oder Drogenscreenings zur Klärung, ob er alkohol- oder drogenkrank ist, zuzustimmen.  

 

 
hmbr-grg 2024-11-21 wid-65 drtm-bns 2024-11-21