02.08.2014

Angestellter will nach Erkrankung 90 Urlaubstage

Hamburger Abendblatt 02./03.08.2014

Die Leserfrage: Einer meiner Mitarbeiter war wegen einer Krebserkrankung drei Jahre krankgeschrieben. Er ist seit Juni diesen Jahres wieder arbeitsfähig und macht nun seinen Urlaub für 2011,2012 und 2013, also 90 Urlaubstage, geltend. Ist das berechtigt?

Das sagt Rechtsanwältin Silke Grage: Grundsätzlich soll der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Nach Paragraf 7 Absatz 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) kann eine Übertragung auf das nächste Kalenderjahr erfolgen, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Damit wollte der Gesetz-geber erreichen, dass jeder Arbeitnehmer auch tatsächlich in einem einigermaßen regelmäßigen Rhythmus eine gewisse Zeit der Erholung erhält.

Aufgrund der langen Erkrankung Ihres Mitarbeiters war es diesem in den vergangenen Jahren nicht möglich, seinen Urlaub zu nehmen. Früher hatte das Bundesarbeitsgericht daher entschieden, dass ein langzeiterkrankter Arbeit-nehmer nach seiner Genesung den gesamten Urlaub für die Jahre seiner Erkrankung nehmen kann.

Diese weitgehende Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 7.8.2012 (9 AZR 353/10) aber nunmehr eingeschränkt. Es hat aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung  des Paragrafen 7 Absatz 3 Satz 3 BUrlG festgelegt, dass Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert ist. Begründet hat das Gericht seine Entscheidung damit, dass eine unbegrenzte Ansammlung von Urlaubsansprüchen bei längerfristig erkrankten Arbeitnehmern nicht mehr dem Zweck des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub entsprechen würde.

Dies bedeutet für Ihren Fall, dass Ihr Mitarbeiter nur noch einen Urlaubsanspruch für das Jahr 2013 geltend machen kann.  Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Urlaub für 2012 mit Ablauf des 31.3.2014 und der Urlaub für 2011 mit Ablauf des 31.3.2013 verfallen.
   

 

 
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