05.12.2009

Raucherin gekündigt

Hamburger Abendblatt 05./06.12.2009

Rauchen am Arbeitsplatz führt immer wieder zu Problemen. So hatte das Arbeitsgericht Duisburg (Urteil vom 14.9.2009 - 3 Ca 1336/09) über die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin zu entscheiden, die mehrfach, ohne sich an dem betrieblichen Zeiterfassungssystem auszustempeln, eine Raucherpause genommen hatte.

Die Arbeitnehmerin war seit 1990 bei ihrem Arbeitgeber als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Dieser hatte in mehreren Bekanntmachungen darauf hingewiesen, dass vor einer Raucherpause auszustempeln sei. Über diese Regelung wurde die Arbeitnehmern nochmals persönlich per Mail informiert. Im Jahr 2008 war die Arbeitnehmerin bereits mehrmals abgemahnt worden, da sie gegen die Anweisung ihres Arbeitgebers verstoßen hatte. Nachdem der Arbeitgeber erneut festgestellt hatte, dass die Arbeitnehmerin im April 2009 an drei aufeinander folgenden Tagen ihre Arbeit zum Rauchen unterbrochen hatte und sich dabei weder aus- noch nach Beendigung der Raucherpause wieder eingestempelt hatte, kündigte der Arbeitgeber fristlos. Zu Recht, entschieden die Richter.

Das Gericht stellte fest, dass die Arbeitnehmerin wiederholt gegen die Anordnung verstoßen habe, bei der Inanspruchnahme von Raucherpausen ordnungsgemäß die Zeiterfassung zu bedienen. Auch der kurzfristige Entzug der Arbeitsleistung sei eine gravierende Vertragsverletzung, die das für die weitere Fortsetzung  des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer  zerstöre. Aufgrund der Abmahnungen sei die Arbeitnehmerin auch ausreichend gewarnt gewesen.

 
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