19.06.2010

Ich habe eine unfaire Abmahnung erhalten, was jetzt?

Hamburger Abendblatt 19./20.06.2010

Frage: Ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich angeblich zu viele Arzttermine in meine Arbeitszeit lege und es bei zwei konkreten Projekten habe an Einsatz fehlen lassen. Die Abmahnung ist nicht gerechtfertigt. Wie kann ich mich wehren?

Sie haben zwei Möglichkeiten, gegen die Abmahnung vorzugehen. Entweder Sie erheben gegen Ihren Arbeitgeber Klage auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte oder aber Sie lassen Ihrem Arbeitgeber eine Gegendarstellung zu seiner Ab-mahnung, die in Ihrer Personalakte abgelegt werden muss, zukommen. Ich empfehle Ihnen aber, den zweiten Weg zu beschreiten, da zum einen eine Klage vor dem Arbeitsgericht mit Kosten verbunden ist. Zum anderen belastet eine solche Klage häufig das Arbeitsverhältnis unnötig. Durch eine Gegendarstellung erzielen Sie dasselbe Ergebnis. Käme es später Ihnen gegenüber zu einer verhaltensbedingten Kündigung, müsste Ihr Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess das angebliche Fehlverhalten, dass er in seiner Abmahnung beschrieben hat, im Einzelnen genau darlegen und beweisen. Durch Ihre Gegendarstellung läge dann Ihr Standpunkt zu den Vorgängen bereits vor.

Inhaltlich ist zu der Abmahnung zu bemerken, dass Arztbesuche grundsätzlich während der Freizeit zu erfolgen haben, es sei denn, der Arztbesuch muss zwingend während der Arbeitszeit stattfinden. Dies setzt entweder eine besondere Dringlichkeit voraus oder den erfolglosen Versuch des Arbeitnehmers, den Arzttermin auf eine Zeit außerhalb der Arbeitzeit zu verlegen.

Der zweite Punkt der Abmahnung, in dem Ihnen fehlender Einsatz bei zwei Projekten vorgeworfen wird, ist sehr allgemein gefasst, so dass die Abmahnung schon aus diesem Grunde unwirksam sein dürfte. Dies gilt auch für den ersten Teil der Abmahnung, wenn die Arzttermine nicht konkret aufgeführt sind. Denn nach der Rechtsprechung muss ein Arbeitgeber das Fehlverhalten des Arbeitnehmers ganz konkret beschreiben. Pauschale Äußerungen reichen nicht aus.
 

 
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