Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber zunächst das gesamte Arbeitsverhältnis und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig ein neues Arbeitsverhältnis zu geänderten Arbeitsbedingungen an. Der gekündigte Arbeitnehmer hat drei Möglichkeiten, hierauf zu reagieren:
Will der Arbeitnehmer die Änderungskündigung nicht akzeptieren oder nur unter Vorbehalt annehmen, muss er innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Da die genannten Optionen mit weitreichenden Konsequenzen verbunden sein können, sollte vor der Entscheidung auf jeden Fall der Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Hamburg eingeholt werden.